Olivenöl Teil 18 – Sauberkeit ist wichtig!!

Auch wenn das Thema langsam langweilig wird. Ich muss noch mal was dazu schreiben und dann für immer schweigen 😉

Gestern erreichte mich das Merkblatt der Lebensmittelüberwachung vom Landratsamt Landsberg am Lech. Ich bin wirklich begeistert wie aufmerksam die sind. Das Merkblatt enthält alles Wissenswerte, wenn man in seiner privaten Küche Lebensmittel für gewerbliche Zwecke produzieren möchte – passt also genau für mich. Nachdem ich gestern bereits mit einer sehr netten und auskunftsfreudigen Mitarbeiterin des Gesundheitsamts Landsberg am Lech telefoniert habe, bin ich nun vollkommen informiert! Man höre und lerne:

1) Generelle Anforderungen an die Räumlichkeiten
– kein Teppich (die Kuh muss temporär weg!)
– keine Tapete (ok)
– kein unlackiertes Holz (die Küche ist lackiertes Holz, Metall und Granit. Nur die Schneidbretter müssen temporär weg)
– keine Haustiere (das hatten wir schon….)
– keine Topfpflanzen mit Erde (muss ich temporär entfernen)
– Boden, Wand und Einrichtung muss leicht zu reinigen sein (das kann ich bestätigen, das Gemälde in der Küche muss temporär weg)

2) Fließend Warmwasser, Einmalhandtücher und Seifenspender (Handtücher muss ich kaufen)

3) Beleuchtung mit Splitterschutz (ich würde sagen hab ich, da vor den Lampen eine Kunststoffplatte ist)

4) Gewerbliche Tätigkeit zeitlich versetzt von privater Nutzung (wer bin ich und wenn ja wie viele? Also ich mach das ja allein, damit ok)

5) Vor Beginn der Tätigkeit ist eine Grundreinigung durchzuführen und zu dokumentieren (ok)

6) Alle im Haus befindlichen Lebensmittel müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (hä? -> Tante google….ok, im Prinzip entsprechen alle gekauften Lebensmittel den Anforderungen. Nur meine selbstgemachten Marmeladen nicht. Die stelle ich einfach in den Keller.)

7) Hygienische Schutzkleidung ist erforderlich (darüber habe ich im Beitrag Personalhygiene ja schon einiges geschrieben, daher ok)

8) Abfälle sind täglich zu entfernen (ok)

9) Räume müssen schädlingsdicht sein (KfW40/Dreifachverglasung, und Winter noch dazu, ok)

10) Schriftliche Dokumentation von Reinigung und Desinfektion der Bereiche (okok)

11) Nachweis über die Fachkenntnis der ausgeführten Tätigkeit (ich fülle Olivenöl von Kanistern in Flaschen, ich denke das kann ich)

12) Einrichten eines Verfahrens zur Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, die in Verkehr gebracht wurden (hier bin ich mit meinem Olivenbauern bereits in Kontakt. Ab der Fabrik habe ich den Nachweis durch meinen Logistiker)

Und am 29.12. habe ich einen Termin am Gesundheitsamt Landsberg am Lech und lasse mich in den Hygienevorschriften unterweisen. Danach weiß ich dann wirklich alles und kann im Januar loslegen. Ihr werdet dann ganz bestimmt auch ein Bild von mir mit Mützchen und Schürze zu sehen bekommen, versprochen!


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