Heute geht es also darum, wie ich als Abfüller des Olivenöls die nötige Körperhygiene während des Abfüllens sicherstelle. Ich habe im Internet eine recht umfassende Lektüre zu dem Thema gefunden. Es gibt dazu nämlich eine Arbeits-Sicherheits-Information der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten. Hier die meines Erachtens wesentlichen Inhalte, Feedback nehme ich sehr gerne dazu entgegen!
- Es wird geeignete, waschfeste und saubere Überbekleidung inkl. abwaschbarer Arbeitsschuhe vorgeschrieben (keine Straßenschuhe!), vorzugsweise in weiß.
- Eine Kopfbedeckung ist immer zu tragen. (das wird lustig!)
- Um sich für die Ausübung der Tätigkeit umziehen zu können, muss eine Umkleidemöglichkeit vorhanden sein.
- Geeignete Körperhygiene ist unbedingte Pflicht.
- Ein Handwaschbecken muss vorhanden und sowohl mit Kalt- als auch Warmwasser bestückt sein.
- Es muss Händedesinfektionsmittel vorhanden sein, ggf. müssen Einmalhandschuhe verwendet werden.
- Die Hände müssen gewaschen und desinfiziert werden, und zwar vor Arbeitsbeginn, nach einem Toilettenbesuch, und wenn sie verunreinigt wurden. Das Waschen muss dabei mindestens 30 Sekunden betragen und mit 3 ml Waschprodukt durchgeführt werden, dessen Keimreduktion mind. 99,97% beträgt. (unglaublich, was alles geregelt wird)
- Die Hände müssen nach dem Naseputzen desinfiziert werden.
- Das Tragen von Schmuck, Parfum und Nagellack ist untersagt.
- Es darf während der Arbeit nicht geraucht werden.
- Es dürfen keine offenen Wunden an Händen und Armen vorhanden sein und keinerlei Infektionskrankheiten vorliegen.
- Das Essen und Trinken ist während der Arbeit untersagt.
- Eine persönliche Vorstellung beim Gesundheitsamt ist notwendig.
Hört sich alles nach ziemlich gesundem Menschenverstand an. Und alles in allem auch machbar. Bzgl. des Besuchs beim Gesundheitsamt werde ich weiter recherchieren und berichten.