Olivenöl Teil 16 – Etiketten-Schilderwald

Meine Flaschen-Etiketten sind fertig, und ich bin soooooo stolz! Sie sehen klasse aus. Meine Designerin ist eine echte Perle. An dieser Stelle muss ich sie einfach lobend erwähnen und jedem, der Kommunikationsdesign benötigt, ans Herz legen – ines-wallum.de

Und nun zum Inhalt: Ich habe den Text zwar nach bestem Wissen und eingehender Flaschenlektüre meiner eigenen Olivenöle erstellt, trotzdem wollte ich ihn durch die Marbacher Ölmühle prüfen lassen. Die haben schließlich Ahnung! Erschwerend hinzu kommt noch, dass es ab 13. Dezember eine neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 gibt, die ich nicht so genau verstehe, also lieber auf Nummer sicher.

Und das ist auch gut so…

Zurück kam heute nämlich eine Liste an Angaben, die vorhanden sein müssen, damit ich später beim Verkauf keine Probleme bekomme. Folgende Pflichtangaben müssen auf das Etikett:

  • Bezeichnung des Lebensmittels – hier muss ich eine Änderung vornehmen, da es „Olivenöl, extra nativ“ heißen muss
  • Verzeichnis der Zutaten – hm, da bin ich mir nicht sicher. Ist es klar, dass Olivenöl aus Oliven gemacht ist, oder muss etwas wie „aus 100% Oliven“ draufstehen? Muss ich klären!
  • Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen – hab ich nicht
  • Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten – siehe Punkt zwei
  • Nettofüllmenge des Lebensmittels – steht drauf
  • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum – steht drauf
  • ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die Verwendung – steht drauf
  • Name oder Firma und Anschrift des Unternehmens – steht drauf
  • ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort – hier muss ich anpassen. Ich darf nicht die Region Kalamata erwähnen, sondern nur, dass es aus Griechenland kommt. Die Region darf nur in Verbindung mit einem Gütesiegel verwendet werden, das die EU-Kommission vergibt (DOP, IGP oder S.T.G). Darum kümmere ich mich mal später, wenn das Öl wirklich ein Erfolg werden würde.
  • Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden – entfällt bei mir
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts – entfällt bei mir
  • Nährwertdeklaration, d. h. Brennwert und Angaben zu sechs Nährstoffen (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) – hier habe ich noch was zu tun, das steht momentan nicht drauf.

Also los und anpassen. Wenn das Etikett inhaltlich richtig ist, bekommt Ihr es auch zu sehen! 😉


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.