Ohne Gewerbe geht nix, gar nix. Keine Etiketten, keine Flaschen, kein Öl. Alles darf nur an Gewerbetreibende verkauft werden. Dann also los.
Die erste Idee war eine UG – Unternehmergesellschaft. Auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Warum? Weil man, wie auch bei einer richtigen GmbH, nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit der Einlage. Im günstigsten Fall eben 1 Euro. Leider muss man, ebenfalls wie bei der großen Schwester, eine Gesellschaftervertrag erstellen, es braucht einen Notar und eine Handelsregister-Anmeldung. Alles in allem wäre ich ein paar hundert Euro los. Und das obwohl ich noch nicht mal weiß, ob das Ganze wirklich was wird? Nö.
Think big start small!! Also erstmal nur ein Nebengewerbe anmelden. Das war in wenigen Minuten und für 15 Euro bei mir auf der Gemeinde zu haben, so einfach geht das also.
Von wegen. Ein paar Tage später kam der Anmeldebogen vom Finanzamt, samt Ausfüllanleitung. Ja, ähm, ja. Ich tigerte ein paar Tage erfolglos um das Formular, es füllte sich nicht von allein. Dumm. Also ran, nach bestem Wissen und Gewissen. Ich musste mir das erste Mal überlegen, was ich an Kosten haben würde, welche Umsätze, welche Erträge. Und ich habe das erste Mal meine Flasche Öl kalkuliert. Ich fand das gar nicht spannend, und das mir als Controllerin! Wahrscheinlich hat es mich zu sehr an meinen eigentlichen Beruf erinnert. Flaschen aussuchen und Etiketten entwerfen fand ich irgendwie spannender.
Kurzum, ich führe nun ein Kleinunternehmen. Das heißt, dass ich im Jahr nicht mehr als 17 500 € Umsatz machen darf und die Umsatzsteuer weder auf der Rechnung auf- noch an das Finanzamt abführen muss. Wie eine Privatperson quasi, das passt erstmal für mich.
Die IHK hat sich auch schon gemeldet und die Hand aufgehalten, als Existenzgründer und mit meinem anfänglichen Miniumsatz brauch ich da aber erstmal nix zu zahlen, auch gut!
Es gibt sie also nun, ritardo, Inh. Eva Maria Zotter
Vielleicht noch ein Tipp zum Kleingewerbe. Eine Person darf nur EIN Kleingewerbe anmelden oder genauer: Die Umsatzbegrenzung gilt für alle angemeldeten Gewerbe zusammen. Ansonsten „darf“ man nachträglich Umsatzsteuer abführen, die gar nicht eingenommen wurde…
Viel Erfolg!